Schulischer Kinderschutzauftrag
Neben dem Bildungsauftrag hat Schule auch einen eigenen Erziehungsauftrag.
Bildung ist ohne Erziehung nicht möglich.
Kinder- und Jugendschutz ist inzwischen in den Schulgesetzen aller Länder verankert.
Der Schulausschuss der Kultusministerkonferenz hat am 26. Februar 2016 die Initiative des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs „Schule gegen sexuelle Gewalt“ befürwortet sowie deren Umsetzung in den Ländern empfohlen.
In unserem Schutzkonzept sind folgende Bereiche verankert:
1. Leitbild
2. Interventionsplan
3. Kooperationsstellen
4. Präventionsangebote
5. Ansprech- und Beschwerdestellen
6. Verhaltenskodex
1. Leitbild
„Den Kindern die Augen für die Welt öffnen, ist unser Wunsch - sie für das Leben stark zu machen, ist unsere Aufgabe.“ (Maria Montessori)
Die Josefschule, eine für alle Kinder und Eltern offene Grundschule, zeichnet sich besonders durch drei Merkmale aus: Kompetenz, Toleranz und Freude. Toleranz im Umgang miteinander, Kompetenz im Unterrichten und Freude bei der täglichen Schularbeit sorgen für das ausgeglichene Sozialklima.
2. Interventionsplan
Von zentraler Bedeutung sind
Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiterinnen und die Schülerschaft sind sensibilisiert, Übergriffe frühzeitig mitzuteilen und entsprechende Schritte einzuleiten.
Transparente, verbindliche Regeln und Konsequenzen bzw. Sanktionen sind formuliert, es gilt die Null-Toleranz-Regel. Keine Form von psychischer und physischer Gewalt wird geduldet.
In unseren Schulregeln und unserem Handlungsplan sind konkrete Regeln und Schritte formuliert.
Allgemeiner Handlungsleitfaden bei sexualisierter Gewalt:
• Wahrnehmung, Bekanntwerden der Handlung
• Ruhe und Diskretion bewahren, keine Alleingänge
• Information an Leitung der Schule
• Interner Austausch Leitung / Team
• Interne Einschätzung / Hinzuziehen einer Fachstelle
• Elterngespräche – nicht bei sexuellem Missbrauch im häuslichen Umfeld -
• Risikodiagnostik
• Einleitung der Hilfen
Die Beratungs- und Fachstellen vertreten folgende Haltung:
• Handlung verurteilen, nicht Person
• Niemand darf gedrängt, gezwungen werden!
• Schutz durch Regelung
• Orientierung für Kind ist wichtig
• Beratungsstelle fördert Kompetenzen, eher als Beruhigung und nicht als Stigmatisierung für Eltern zu sehen
• Therapie / Unterstützung zur Orientierung, Prävention – Reglementierung hilft nicht weiter
• Erwachsene Sexualität und kindliche Sexualität
• Grenzbewusstsein ist wichtig
Neben dem Hinzuziehen einer Fachberatungsstelle kann Schule auch Anzeige bei der Kriminalpolizei stellen.
3. Kooperationsstellen
4. Präventionsangebote
Folgende Projekte sind fest im Schulprogramm verankert:
- Im zweiten, dritten und vierten Schuljahr wird das Theaterstück (DVD) gezeigt.
- Um die Nachhaltigkeit zu gewährleisten, wird „Taki“ in der „Klassenratsstunde“ und in entsprechenden Fachstunden
mit sozialpädagogischem Schwerpunkt integriert.
- Zudem findet einmal im Halbjahr ein „Taki-Projekttag“ stattfinden.
- Die Eltern werden in mündlicher und schriftlicher Form (Sitzung der Klassenpflegschaft, Elternbriefe) über das „Taki-Modell“ informiert.
- Ab dem dritten Schuljahr können die jeweiligen Streitfälle auch schriftlich von den Kindern festgehalten werden.
- Ergänzend werden Fallbeispiele besprochen, um die direkte emotionale Betroffenheit herauszunehmen.
5. Ansprech- und Beschwerdestellen
Grundsätzlich nehmen wir Beschwerden, die sich aus Konfliktsituationen ergeben, ernst und sachlich auf.
Konflikte sind, nicht nur im Schulalltag, normal und Zeichen für eine Veränderungsnotwendigkeit. Sie sind eine Chance zur Weiterentwicklung und Neugestaltung und eröffnen Möglichkeiten der Zusammenarbeit.
Wichtig ist uns, dass sich die Beteiligten im Vortragen, in der Klärungs- und Lösungsphase der Beschwerden respektvoll / wertschätzend begegnen.
Es gilt:
Beschwerdewege für Schülerinnen und Schülern:
Gibt es Streitsituationen oder Prügeleien in der Pause sind die aufsichtführenden Lehrkräfte, die Taff-Teamer (ausgebildete Kinder aus den Jahrgängen zwei, drei und vier) und die Paten (Kinder aus dem ersten Jahrgang haben Patenkinder aus dem 4. Jahrgang) die ersten Ansprechpartner.
Folgende Schritte erfolgen:
Andere Konflikte und Beschwerden werden in der Regel von den Kindern bei der Klassenleitung vorgebracht, ab dem zweiten Schuljahr auch beim Klassenrat oder beim Klassensprecher / bei der Klassensprecherin. Die Kinder haben auch die Möglichkeit, ihre Beschwerde schriftlich in ein dafür vorgesehenes Buch, das im Klassenraum ausgelegt ist, einzutragen. Entweder wird das Problem sofort besprochen oder in der dafür vorgesehenen, wöchentlichen Besprechungszeit.
Folgende Konsequenzen werden je nach Beschwerdelage / Altersstufe gezogen:
Beschwerdewege für Erziehungsberechtigte:
Die erste Instanz für Erziehungsberechtigte ist grundsätzlich die betroffene Lehrkraft.
Falls keine Klärung erfolgt, sollten sich die Erziehungsberechtigten an die Klassenleitung wenden.
Handelt es sich um ein eher allgemeines Problem in der Klasse, sollte auch der Vorsitzende / die Vorsitzende der Klassenpflegschaft einbezogen werden.
Besteht dann immer noch Klärungsbedarf, wird die Schulleitung hinzugezogen.
Beschwerden der Erziehungsberechtigten über die Schulleitung sind zunächst mit der Schulleitung selbst zu besprechen.
Wenn keine Einigung erfolgt, ist die Schulaufsicht hinzuzuziehen.
Beschwerdewege für Lehrkräfte:
Beschwerden von Lehrkräften über Eltern sind zunächst an die betroffenen Eltern zu richten.
Sollte dies zu keinem Ergebnis führen, wird die Schulleitung eingeschaltet.
6. Verhaltenskodex
In unserem Erziehungskonzept finden sich gemeinsame
Erziehungsziele von Eltern und Lehrkräften zur Stärkung der kindlichen Persönlichkeitsentwicklung und für das Leben in einer sozialen Gemeinschaft.
Dabei beziehen wir uns auf drei Schwerpunktbereiche:
Die Kinder sollen zu selbständigen und verantwortungsvollen Personen heranwachsen.
Ihre Lernprozesse sollen sie eigenverantwortlich und zuverlässig mitgestalten.
Dabei sind Neugier und Interessen sowie Ehrgeiz und Ausdauer von grundlegender Bedeutung.
Neben der Wahrnehmung und Entwicklung eigener Vorlieben sollen die Kinder auch die Bedürfnisse anderer respektieren und rücksichtsvoll in ihr eigenes Handeln einbeziehen.
Was tun wir als Lehrerkollegium, um die Persönlichkeit der Kinder zu fördern:
Was tun wir als Lehrerkollegium, um das Lernverhalten der Kinder zu fördern:
Was tun wir als Lehrerkollegium, um das Sozialverhalten der Kinder zu fördern:
Um diese Erziehungsziele und die dazu notwendigen Maßnahmen auch umsetzen zu können, werden wir besonders
Bei grenzüberschreitendem Fehlverhalten gilt grundsätzlich:
Handlungsplan
bei Kindern, die ihr Verhalten (körperlich/verbal) nicht mehr steuern können
Bildung ist ohne Erziehung nicht möglich.
Kinder- und Jugendschutz ist inzwischen in den Schulgesetzen aller Länder verankert.
Der Schulausschuss der Kultusministerkonferenz hat am 26. Februar 2016 die Initiative des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs „Schule gegen sexuelle Gewalt“ befürwortet sowie deren Umsetzung in den Ländern empfohlen.
In unserem Schutzkonzept sind folgende Bereiche verankert:
1. Leitbild
2. Interventionsplan
3. Kooperationsstellen
4. Präventionsangebote
5. Ansprech- und Beschwerdestellen
6. Verhaltenskodex
1. Leitbild
„Den Kindern die Augen für die Welt öffnen, ist unser Wunsch - sie für das Leben stark zu machen, ist unsere Aufgabe.“ (Maria Montessori)
Die Josefschule, eine für alle Kinder und Eltern offene Grundschule, zeichnet sich besonders durch drei Merkmale aus: Kompetenz, Toleranz und Freude. Toleranz im Umgang miteinander, Kompetenz im Unterrichten und Freude bei der täglichen Schularbeit sorgen für das ausgeglichene Sozialklima.
2. Interventionsplan
Von zentraler Bedeutung sind
- eine achtsame, respektvolle und den Kindern zugewandte Haltung
- eine Kultur der Aufmerksamkeit und sensiblen Wahrnehmung von Grenzüberschreitungen.
Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiterinnen und die Schülerschaft sind sensibilisiert, Übergriffe frühzeitig mitzuteilen und entsprechende Schritte einzuleiten.
Transparente, verbindliche Regeln und Konsequenzen bzw. Sanktionen sind formuliert, es gilt die Null-Toleranz-Regel. Keine Form von psychischer und physischer Gewalt wird geduldet.
In unseren Schulregeln und unserem Handlungsplan sind konkrete Regeln und Schritte formuliert.
Allgemeiner Handlungsleitfaden bei sexualisierter Gewalt:
• Wahrnehmung, Bekanntwerden der Handlung
• Ruhe und Diskretion bewahren, keine Alleingänge
• Information an Leitung der Schule
• Interner Austausch Leitung / Team
• Interne Einschätzung / Hinzuziehen einer Fachstelle
• Elterngespräche – nicht bei sexuellem Missbrauch im häuslichen Umfeld -
• Risikodiagnostik
• Einleitung der Hilfen
Die Beratungs- und Fachstellen vertreten folgende Haltung:
• Handlung verurteilen, nicht Person
• Niemand darf gedrängt, gezwungen werden!
• Schutz durch Regelung
• Orientierung für Kind ist wichtig
• Beratungsstelle fördert Kompetenzen, eher als Beruhigung und nicht als Stigmatisierung für Eltern zu sehen
• Therapie / Unterstützung zur Orientierung, Prävention – Reglementierung hilft nicht weiter
• Erwachsene Sexualität und kindliche Sexualität
• Grenzbewusstsein ist wichtig
Neben dem Hinzuziehen einer Fachberatungsstelle kann Schule auch Anzeige bei der Kriminalpolizei stellen.
3. Kooperationsstellen
- Frau Kortenbrede, Fachdienstleiterin Caritasverband Ahlen, 02382-893136
- Frau Beermann, Caritasverband Warendorf 02581-636582
- Frau Ohletz, Ärztliche Kinderschutzambulanz Münster, 0251418540
- Frau Möllers, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Warendorf, 02581-535213
- Frau Bothe, Kriminalhauptkommissarin Warendorf, 02581-600284
- Missbrauchsbeauftragter Bistum Münster, 0251-495273
- Hilfetelefon Sexueller Missbrauch, 0800-2255530
- Nummer gegen Kummer (für Eltern), 08001110333
- Kinder- und Jugendtelefon, 116111
- Herr Jens Hagemann, Pastoralreferent und Schulseelsorger, 02581-9891601206
- Frau Marion Bause, Pastoralreferentin und Präventionsbeauftragte, 02581-9891721
- Frau Stephanie Schnucklake, Pastoralreferentin, 02581-9898553
- Herr Matthias Rump, Kaplan, 02581-9891719
4. Präventionsangebote
Folgende Projekte sind fest im Schulprogramm verankert:
- „Mein Körper gehört mir“ (4. Jg.)
- „Taff-Teamer“ (3. und 4. Jg.)
- Arbeit nach dem „Taki-Modell“:
- Im zweiten, dritten und vierten Schuljahr wird das Theaterstück (DVD) gezeigt.
- Um die Nachhaltigkeit zu gewährleisten, wird „Taki“ in der „Klassenratsstunde“ und in entsprechenden Fachstunden
mit sozialpädagogischem Schwerpunkt integriert.
- Zudem findet einmal im Halbjahr ein „Taki-Projekttag“ stattfinden.
- Die Eltern werden in mündlicher und schriftlicher Form (Sitzung der Klassenpflegschaft, Elternbriefe) über das „Taki-Modell“ informiert.
- Ab dem dritten Schuljahr können die jeweiligen Streitfälle auch schriftlich von den Kindern festgehalten werden.
- Ergänzend werden Fallbeispiele besprochen, um die direkte emotionale Betroffenheit herauszunehmen.
5. Ansprech- und Beschwerdestellen
Grundsätzlich nehmen wir Beschwerden, die sich aus Konfliktsituationen ergeben, ernst und sachlich auf.
Konflikte sind, nicht nur im Schulalltag, normal und Zeichen für eine Veränderungsnotwendigkeit. Sie sind eine Chance zur Weiterentwicklung und Neugestaltung und eröffnen Möglichkeiten der Zusammenarbeit.
Wichtig ist uns, dass sich die Beteiligten im Vortragen, in der Klärungs- und Lösungsphase der Beschwerden respektvoll / wertschätzend begegnen.
Es gilt:
- Beschwerden können von den Beschwerdeführern mündlich und auch schriftlich vorgebracht werden.
- Beschwerden sollen zeitnah auf der Ebene mit den direkt Beteiligten bearbeitet werden.
- „Tür-und- Angel-Gespräche“ sind zu vermeiden. Ein Gesprächstermin wird unmittelbar vereinbart.
- Erziehungsberechtigte haben gegenüber anderen Schülerinnen und Schülern keinerlei Beschwerde- und Weisungsbefugnis.
- Beim Vorbringen von Beschwerden, der Klärung und Konsensfindung gelten Vertraulichkeit, Respekt und Ehrlichkeit als Grundprinzipien.
Beschwerdewege für Schülerinnen und Schülern:
Gibt es Streitsituationen oder Prügeleien in der Pause sind die aufsichtführenden Lehrkräfte, die Taff-Teamer (ausgebildete Kinder aus den Jahrgängen zwei, drei und vier) und die Paten (Kinder aus dem ersten Jahrgang haben Patenkinder aus dem 4. Jahrgang) die ersten Ansprechpartner.
Folgende Schritte erfolgen:
- sofortige Klärung
- Einbeziehung des Klassenlehrers/der Klassenlehrerin
- Einbeziehung der Integrationskraft, der pädagogischen Mitarbeiter
- Einbeziehung der Schulleitung.
Andere Konflikte und Beschwerden werden in der Regel von den Kindern bei der Klassenleitung vorgebracht, ab dem zweiten Schuljahr auch beim Klassenrat oder beim Klassensprecher / bei der Klassensprecherin. Die Kinder haben auch die Möglichkeit, ihre Beschwerde schriftlich in ein dafür vorgesehenes Buch, das im Klassenraum ausgelegt ist, einzutragen. Entweder wird das Problem sofort besprochen oder in der dafür vorgesehenen, wöchentlichen Besprechungszeit.
Folgende Konsequenzen werden je nach Beschwerdelage / Altersstufe gezogen:
- direkte / zeitnahe Gespräche mit den Beteiligten
- Pausenverbot oder Pausengang mit einer Betreuungsperson bzw. Pausenaufsicht
- Ausschluss von einer beliebten Unterrichtsstunde / Schulaktion
- Denkzettel / Vertrag ausfüllen
- Bild malen / Entschuldigungsschreiben aufsetzen
- Geste / Handlung der Wiedergutmachung
- Regel, gegen die verstoßen wurde, aufschreiben
Beschwerdewege für Erziehungsberechtigte:
Die erste Instanz für Erziehungsberechtigte ist grundsätzlich die betroffene Lehrkraft.
Falls keine Klärung erfolgt, sollten sich die Erziehungsberechtigten an die Klassenleitung wenden.
Handelt es sich um ein eher allgemeines Problem in der Klasse, sollte auch der Vorsitzende / die Vorsitzende der Klassenpflegschaft einbezogen werden.
Besteht dann immer noch Klärungsbedarf, wird die Schulleitung hinzugezogen.
Beschwerden der Erziehungsberechtigten über die Schulleitung sind zunächst mit der Schulleitung selbst zu besprechen.
Wenn keine Einigung erfolgt, ist die Schulaufsicht hinzuzuziehen.
Beschwerdewege für Lehrkräfte:
Beschwerden von Lehrkräften über Eltern sind zunächst an die betroffenen Eltern zu richten.
Sollte dies zu keinem Ergebnis führen, wird die Schulleitung eingeschaltet.
6. Verhaltenskodex
In unserem Erziehungskonzept finden sich gemeinsame
Erziehungsziele von Eltern und Lehrkräften zur Stärkung der kindlichen Persönlichkeitsentwicklung und für das Leben in einer sozialen Gemeinschaft.
Dabei beziehen wir uns auf drei Schwerpunktbereiche:
- Persönlichkeit
- Lernverhalten
- Sozialverhalten
Die Kinder sollen zu selbständigen und verantwortungsvollen Personen heranwachsen.
Ihre Lernprozesse sollen sie eigenverantwortlich und zuverlässig mitgestalten.
Dabei sind Neugier und Interessen sowie Ehrgeiz und Ausdauer von grundlegender Bedeutung.
Neben der Wahrnehmung und Entwicklung eigener Vorlieben sollen die Kinder auch die Bedürfnisse anderer respektieren und rücksichtsvoll in ihr eigenes Handeln einbeziehen.
Was tun wir als Lehrerkollegium, um die Persönlichkeit der Kinder zu fördern:
- Vorbildfunktion deutlich wahrnehmen (Kinder und ihre Anliegen ernst nehmen, eine respektvolle und wertschätzende Lernatmosphäre unterstützen, erwartete Verhaltensweisen vorleben)
- Ermutigende Erziehung praktizieren (Stärken würdigen und herausfordern, ungewünschte Verhaltensweisen deutlich benennen, zur freien und respektvollen Meinungsäußerung ermutigen)
- „Gewissensbildung“ und Wertebildung entwickeln (Projekte und Unterrichtsschwerpunkte zur Förderung der sozialen Kompetenzen)
Was tun wir als Lehrerkollegium, um das Lernverhalten der Kinder zu fördern:
- Rahmenbedingungen sicherstellen (kindliche Raumgestaltung, feste Bezugspersonen, flexible Unterrichtsphasen, Forder- und Förderangebote)
- didaktische und methodische Schwerpunkte auf der Grundlage unseres Förderkonzeptes auswählen (s. Anl.)
- Unterrichtsformen und Inhalte, die dem kindlichen Lernverhalten gerecht werden (lebensnahe Inhalte, strukturierte Unterrichtsführung, schülerorientiertes Sozialklima)
- lehrer- und schülerzentrierte Unterrichtszeiten nutzen
- diskursiver Umgang mit Fehlern
- klare Zielsetzungen und Erfolgskriterien festlegen, die für die Lernenden transparent sind
- Lehrerverhalten verantwortungsvoll wahrnehmen (Vorbildfunktion, stärkenorientierte pädagogische Grundhaltung)
- positive Beziehung zwischen Lehrenden und Lernenden aufbauen und pflegen
- Selbstreflektion ermöglichen (Gespräche über Zielsetzungen, Beobachtungsbögen über das eigene Lernverhalten)
Was tun wir als Lehrerkollegium, um das Sozialverhalten der Kinder zu fördern:
- Vorbildfunktion deutlich vertreten
- wertschätzende Lernatmosphäre sicherstellen
- konsequente Einhaltung der Klassen- und Schulregeln
- schuleigene Absprachen über gelebte Regeln und Rituale beachten
- Projekte und Unterrichtsinhalte zum Sozialtraining kontinuierlich durchführen
- Sozialformen, die die kooperativen Verhaltensweisen stärken, einsetzen
- Streitkultur entwickeln
Um diese Erziehungsziele und die dazu notwendigen Maßnahmen auch umsetzen zu können, werden wir besonders
- in der Stundenplangestaltung verstärkt auf den Klassenlehrerunterricht achten, den Blockunterricht stärken, ab dem dritten Jahrgang eine individuelle Regelung hinsichtlich des Klassen- und Fachlehrereinsatzes ermöglichen, die Wochenstundenzahl der Klassen um eine Stunde für Sozialerziehung erhöhen und Arbeitsgemeinschaften bilden – falls das Stundendeputat es zulässt
- Absprachen über Regeln und Rituale einhalten
- Konsequenzen für nicht eingehaltene Regeln und Fehlverhalten dokumentieren und bedenken
- die Schulgemeinschaft durch gemeinsame Projekte und Vorhaben deutlich erlebbar machen
- kooperative Umgangsformen mit den Mitgliedern der Schulgemeinde pflegen und weiter entwickeln.
Bei grenzüberschreitendem Fehlverhalten gilt grundsätzlich:
- Erzieherisches Gespräch
- Ermahnung
- Gruppengespräche: Kind / Klasse / Lehrkraft / SL / OGS, ÜBM / Eltern
- Mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens
- Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde
- Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten
- Zeitweise Wegnahme von Gegenständen
- Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung angerichteten Schadens und die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen
- Bei wiederholtem Fehlverhalten erfolgt eine schriftliche Information an die Erziehungsberechtigten erfolgen, damit die erzieherische Einwirkung der Schule vom Elternhaus unterstützt werden kann.
- Wichtig: Dokumentation erfolgt durch Klassenleitung und verbleibt in der Schülerakte
- Wichtig: Verstöße klar benennen, Konsequenzen absprechen („Runder Tisch“)
Handlungsplan
bei Kindern, die ihr Verhalten (körperlich/verbal) nicht mehr steuern können
- Kind ruhig und bestimmt ansprechen
- Hinzuholen eines zweiten Erwachsenen (evtl. Kind schicken)
- Herausnehmen aus der Situation
- Erziehungsberechtigte verständigen
- Abbrechen des Schultages - Kind muss wegen der Grenzüberschreitung mit nach Hause gehen oder
- Fortsetzen des Schultages - Erziehungsberechtigte bleiben im Unterricht dabei oder
- Kind bleibt in einer Einzelbetreuung bei der Schulleitung (Erziehungsberechtigte sind nicht zu erreichen)
- Gespräch, zeitnah : Lehrkraft / Erziehungsberechtigte / Kind – außerschulische Institution bei Bedarf hinzuziehen
- Entschuldigung des Kindes bei allen Beteiligten, auch in schriftlicher Form
- Erlernen von Handlungsstrategien im schulischen und häuslichen Bereich, setzt enge Absprache zwischen allen Beteiligten voraus (Kind, Lehrkraft und Erziehungsberechtigte, evtl. außerschulische Beratungsinstitution)
- Festlegen von Rahmenbedingungen wie verkürzte Unterrichtszeit, vorübergehende Teilnahme am Unterricht nur in einer besonderen Kleingruppe in äußerer Differenzierung, regelmäßige telefonische / persönliche Kontakte zwischen Schule und Erziehungsberechtigten, Evaluation der getroffenen Maßnahmen nach einem vorher festgelegten Zeitraum (Lehrkraft / Schulleitung und Erziehungsberechtigte)

kinderschutzauftrag.pdf | |
File Size: | 106 kb |
File Type: |